|
Unter Punzierung
versteht man das Einschlagen von Stempeln (Punzen) in die Schmuckstücke,
um diese zu kennzeichnen.
|
|
Durch staatliche Stellen (Punzierungsämter) werden zusätzlich all jene Schmuckgegenstände mit einer amtlichen Punze versehen, deren Gewicht bei Gold oder Platin 2g, bei Silber 10g übersteigt. Durch diese Punze wird also bestätigt, daß der jeweilige Feingehalt des Schmuckgegenstandes den gesetzlichen Vorschriften entspricht: Der Mindestfeingehalt ist bei Gold 585, bei Platin 950 und bei Silber 800. Unterschreitet ein Schmuckstück diese Mindestanforderungen, darf es in Österreich nicht als Gold, Silber oder Platin verkauft werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Antiquitäten. Diese strengen gesetzlichen Bestimmungen gehen auf das Punzierungsgesetz der Kaiserin Maria Theresia aus dem Jahre 1774 zurück ! Für den Konsumenten bedeutet diese Regelung, daß er bei in Österreich gekauften Schmuckstücken sicher gehen kann, daß der eingestempelte Feingehalt stimmt. |